Spendenrecht
Alle Parteien haben Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die ihnen zugeflossen sind. Das Parteiengesetz enthält dazu detaillierte Regelungen. So müssen zum Beispiel alle Spenden über 10.000 Euro je Person und Kalenderjahr unter Angabe von Name und Anschrift der Spender im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz erhalten Sie unter folgendem Link:
www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung