CDU Lauterbach nominiert Liste für die Gemeinderatswahl
Der Dank und der Freude für die Bereitschaft zur Kandidatur zur Gemeinderatswahl von bewährten, neuen und nach einer schöpferischen Pause wieder antretenden Kräften des Lauterbacher CDU-Ortsverbandsvorsitzenden Rolf Buchholz mischte sich ein bisschen mit dem bedauerlichen Mangel hinsichtlich des zu geringen Frauenanteils und der nicht ganz vollgefüllten Liste. Bei der Nominierungsversammlung im Hotel „Sieben Linden“ herrschte dennoch eine gute, harmonische Stimmung vor: „Wir wollen auch bei der Wahl am 26. Mai wieder als stärkste Fraktion aus der Gemeinderatswahl herausgehen“, sagte nicht nur Rolf Buchholz, sondern es war der allgemein vorhandene, unüberhörbare, optimistische Trend und Tenor.
Auch „weil es uns wichtig ist, wie sich Lauterbach in den nächsten fünf Jahren, in der kommenden Amtsperiode des Gemeinderats weiterentwickelt. Darum geht’s.“ Die Aufgaben der Daseinsvorsorge auch in Zukunft verlässlich und auf einem guten Niveau zu erfüllen – zusammen mit den Bürgern, zusammen mit allen, die Verantwortung tragen, auch im guten Einvernehmen und mit Unterstützung vom Kreis und vom Land. So die Stimmungslage bei der Nominierungsversammlung.
Auf diesem Hintergrund und mit dieser Motivation stellten sich eine Frau und neun Männer dem Votum der anwesenden CDU-Mitglieder. Das Ergebnis war eindeutig: alle Bewerber erhielten alle Stimmen und bilden somit die CDU-Liste.
Es kandidieren und stehen so in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel:
Wobei Rolf Buchholz und auch die CDU-Kreisgeschäftsführerin Doris von Schulz, die die Wahlen durchführte, darauf aufmerksam machten, dass noch immer die Möglichkeit besteht mit einer Nachwahl die Liste zu ergänzen. Denn dass es eine ehrenvolle Aufgabe ist, mitzuwirken im demokratischen Entscheidungsprozess, daran ließ keiner der Teilnehmer an dieser Veranstaltung einen Zweifel. Und auch daran, dass auf keiner politischen Ebene die eigene Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeit so groß und auch so sichtbar ist wie dies auf der Gemeindeebene der Fall ist.